Liebe Eltern, hier finden Sie aktuelle Meldungen aus unserer Einrichtung bzgl.
dem Verfahren zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2

Wir wenden den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nrn. 1, 2, 3 und 5 Infektionsgesetz (IfSG) des Landes Sachsen-Anhalt an:

Am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März, gibt es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden kann, für die kurzfristig noch keine andere Betreuung organisiert werden konnte. Für den Zeitraum vom 18. März 2020 bis zum Ablauf des 13. April 2020 für  Gemeinschaftseinrichtungen sind von der Schließungsverfügung ausgenommen: 

 

aa) Betreuungsbedürftige Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben  oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Fall einer oder eines allein Erziehungsberechtigten die oder der allein Erziehungsberechtigte, zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.

Für Eltern, die die Notbetreuung ab dem 17.3. wahrnehmen müssen gilt Folgendes:

Die Kindertagesstätte der Evangelischen Stadtmission stellt eine Notbetreuung innerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr zur Verfügung.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf zwingend per E-Mail an heike.hahne@stadtmission-halle.de und lassen Sie uns einen Nachweis Ihres Arbeitgebers zukommen, dass beide Erziehungsberechtigte zu der Berufsgruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören. 

Zum aktuellen Stand halten wir Sie hier auf dem Laufenden.