Um die Bewohner*innen sowie die Mitarbeitenden zu schützen, haben wir Maßnahmen zur Prävention sowie Maßnahmen im Verdachts- und Krankheitsfall entsprechend des Hygieneplans der Besonderen Wohnformen eingeleitet.

Entsprechend der 14 Corona Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt  wurde im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohner*innen eine Besuchsregelung festgelegt.

Unabhängig von der Inzident vor Ort darf in Einrichtungen der Behindertenhilfe nun jede/r Bewohner*in zeitgleich von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen Besuch erhalten. Alle Personen, die ihre Angehörigen oder zu betreuenden Personen besuchen wollen, müssen sich an die Besucherregelungen halten. Diese sehen einen PoC-Antigen-Test vor Betreten der Wohneinrichtung vor. Die Vorlage einer elektronischen oder schriftlichen Bescheinigung über einen PCR-Test oder PoC-Antigen-Test mitnegativen Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden) ist der Testung vor Ort gleich zu setzen.

Achtung: Zutritt zur Wohnstätte nur bei einem negativen Testergebnis!
Ohne Testung ist der Zutritt zur Wohnstätte verboten!

Bitte melden Sie sich telefonisch vor einem Besuch an. Die Mitarbeitenden weisen Sie in das Besuchskonzept vor Betreten der Wohnstätte ein. Vorab informieren wir darüber, dass Besucher*innen verpflichtet sind, die allgemeinen Hygienerichtlinien einzuhalten und während der Besuchszeit in den Gebäuden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diesen stellen wir den Besucher*innen zur Verfügung.

Der Zutritt von Personen mit Atemwegsinfektionen und Erkältungssymptomen ist nicht möglich.

Bitte halten Sie sich zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner an die festgelegten Maßnahmen.